Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung seine Rechtsprechung zur Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO neu ausgerichtet. Die Anforderungen für diesen in der Praxis äußerst relevanten Anfechtungstatbestand wurden merklich erhöht.

Der nachfolgende Beitrag soll dem Leser einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen verschaffen.

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